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Nachdem es nach dem Punktspiel Jessen gegen Vorwärts Dessau zu den bekannten Vorkommnissen kam, wurde nun auch ein abschließendes Sportgerichtsurteil gefällt. So hat dieses für Recht erkannt: „Der ASG Vorwärts Dessau wird zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 EUR ......verurteilt.“ In der Begründung heißt es unter anderem: „.......Im Falle einer Wiederholung hat der Betroffene mit einer deutlich höheren Strafe zu rechnen, wobei auch der Ausschluss vom Spielbetrieb oder die Herabsetzung in eine tiefere Spielklasse möglich ist“.
Dessau hat mitgeteilt, dass sie auf ihr Recht, Widerspruch einzulegen, verzichten und das Urteil in dieser Form akzeptieren.
Der Staffelleiter Sportkamerad Dietmar Bebber hat mit Bezug auf die Wertung durch das Sportgericht noch einmal darauf hingewiesen, dass der Fußballverband konsequent gegen Vorkommnisse dieser Art vorgehen wird. Es sollte aber auch Ansporn für alle Vereine sein, alles auch schon im Vorfeld zu tun, um solche oder ähnlich Dinge nicht wieder passieren zu lassen.
Quelle: Homepage der Allemannia Jessen
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